23. Juni 2022
Gleich zwei Mieterstreckungsklagen hat die Wirtin der Arboner «Wunderbar» gegen die Gebäudebesitzer von der ZIK Immo AG eingereicht. Vergebens. Das Bezirksgericht kommt zum Schluss, dass beide abzuweisen sind, sofern nicht gar als gegenstandslos zu betrachten. Demgemäss muss die «Wunderbar» per sofort zumachen.
Artikel Thurgauer Zeitung vom 23. Juni 2022