09. September 2020
Der Kanton Thurgau sieht sich nach eigenen Angaben nicht mit einer Klage- oder Reklamationswelle wegen der Kleinsiedlungsverordnung konfrontiert. Betroffene Grundeigentümer dürfen nicht mit einem Umlenken rechnen. Grundsätzlich zeigt sich der Kanton aber gesprächsbereit.
Artikel der Thurgauer Zeitung vom 9. September 2020