16. November 2020
Die Freidorfer Alpinamed konnte ihr Nahrungsergänzungsmittel Curcuma-Arthro zwei Jahre lang als Heilmittel anpreisen, obwohl es ihr vom Kantonalen Labor verboten worden war. Das Bundesgericht bestätigte die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde.
Artikel der Thurgauer Zeitung vom 16. November 2020