07. Mai 2021
Der Schnellimbiss-Betreiber muss mit eingeschränkten Öffnungszeiten leben, Massnahmen gegen Littering ergreifen und die Anwohner vor unzulässig viel Lärm schützen. Ob sich die Einsprecher damit begnügen, ist ungewiss.
Artikel der Thurgauer Zeitung vom 6. Mai 2021