Einreise und Aufenthalt
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in der Schweiz die getrennte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung unbekannt. Die Berechtigung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit ist mit der entsprechenden Aufenthaltsbewilligung verknüpft.
Inhabern und Führungspersonal von Firmen, deren Ansiedlung im volkswirtschaftlichen Interesse liegt, werden Aufenthaltsbewilligungen im beschleunigten und erleichterten Verfahren gewährt. Von volkswirtschaftlichem Interesse sind Betriebe, welche wertschöpfungsstarke Arbeitsplätze schaffen.
Im Kanton Thurgau werden diese Bewilligungen rasch und unbürokratisch abgewickelt.
Je nach unternehmerischen Bedürfnissen werden verschiedene Formen von Aufenthaltsbewilligungen angeboten.